Die Rechtswidrigkeit der bereits heute übernutzten Baute würde somit zusätzlich verschärft, weshalb der Dachaufbau nicht bewilligt werden dürfe. 2. - Die beiden zusammengebauten Zweifamilienhäuser auf den Baugrundstücken überschreiten nach heutigem Recht unbestrittenermassen die zulässige Ausnützung. In Ubereinstimmung mit der Vorinstanz ist jedoch davon auszugehen, dass die Bauten dem im Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Recht entsprachen. Etwas anderes wird auch von den Beschwerdeführern nicht behauptet. Die Bauten stehen deshalb unter dem Schutz der Besitzstandsgarantie.