"Die Strasse verursacht nach unseren Erfahrungen als reine Erschliessungsstrasse nirgends Lärmbelastungen über dem massgeblichen Immissionsgrenzwert der ES III. Dieser würde zum Beispiel im Tageszeitraum (06.00 bis 22.00 Uhr) in 10 m ab Strassenachse und bei Tempo 50 erst erreicht bei einem Lastwagenanteil von 20 % und einer stündlichen Verkehrsmenge von 3000 Fahrzeugen pro Stunde, was vorliegend auszuschliessen ist. Die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 9 lit. b LSV ist damit nicht gegeben.