In bezug auf die zu erwartende Mehrbeanspruchung der Verkehrsanlagen im Sinne von Art. 9 LSV kommt der Amtsbericht ebenfalls zum Schluss, es sei keine Überschreitung des massgebenden Immissionswertes der Empfindlichkeitsstufe III zu erwarten. "Die Strasse verursacht nach unseren Erfahrungen als reine Erschliessungsstrasse nirgends Lärmbelastungen über dem massgeblichen Immissionsgrenzwert der ES III. Dieser würde zum Beispiel im Tageszeitraum (06.00 bis 22.00 Uhr) in 10 m ab Strassenachse und bei Tempo 50 erst erreicht bei einem Lastwagenanteil von 20 % und einer stündlichen Verkehrsmenge von 3000 Fahrzeugen pro Stunde, was vorliegend auszuschliessen ist.