Zur Beurteilung des vorliegenden Bauprojekts braucht diese Frage jedoch nicht beantwortet zu werden, weil die bundesrechtlichen Lärmschutzvorschriften auch dann eingehalten werden, wenn das Bauprojekt anhand der im Vergleich zur Empfindlichkeitsstufe IV strengeren Empfindlichkeitsstufe III beurteilt wird. (Nach dem im Auftrag des Gemeinderates ausgearbeiteten und vom kantonalen Amt für Umweltschutz überprüften Bericht zur Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen ist der gesamten Gewerbezone die Empfindlichkeitsstufe III zuzuordnen.) Im vorliegenden Fall geht es in erster Linie um den Lärmschutz.