Eine weniger strenge Praxis würde dazu verleiten, sich mit Grundstückverkäufen zu Lasten des Staates und zugunsten anderer Gläubiger wirtschaftlich zu sanieren. Auf den ersten Blick scheint es merkwürdig, dass die Besteuerung eines Gewinnes überhaupt einen Härtefall oder eine Notlage auslösen kann. Reichen die finanziellen Mittel des Verkaufes nicht zur Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer, so steht es dem Verkäufer in der Regel frei, auf den Grundstückverkauf zu verzichten.