Mit Schreiben vom 13. Mai 2005 teilte der Sozialvorsteher der Einbürgerungsgemeinde der Beschwerdeführerin mit, dass das Einbürgerungsgesuch nach einer Abmeldung hinfällig werde. Die Beschwerdeführerin muss der Post bereits zuvor oder kurz danach einen Nachsendeauftrag an die Adresse in der Nachbargemeinde erteilt haben, da dieser ein Jahr lang dauernde Auftrag bei der Zustellung des Schreibens der Gemeindeverwaltung vom 29. Juni 2006 bereits abgelaufen war.