4 der Verfügung vom 11. Juli 1995 schliesst auch nicht aus, dass die behandelnde Psychotherapeutin bei der vertrauensärztlichen Abklärung zu einer Stellungnahme eingeladen wird. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Bezahlung ärztlicher Psychotherapien nach Krankenversicherungsrecht ebenfalls befristet und von einer vertrauensärztlichen Abklärung abhängig gemacht werden kann. Das Krankenversicherungsrecht stellt dabei in bezug auf die Zeitdauer und den Sitzungsrhythmus Höchstgrenzen auf. Für alle Leiden sind die Höchstgrenzen gleich. Es wird auch nicht nach der Ursache des Leidens unterschieden.