O., S. 292f.). Sie rügt vielmehr vorab, dass Opfer von sexuellen Übergriffen in der Regel mindestens zwei Jahre Psychotherapie absolvieren müssten, um zumindest teilweise über das erlittene Trauma hinwegzukommen. Die Kostengutsprache für die Psychotherapie werde ihr nun plötzlich und ohne Empfehlung der behandelnden Psychotherapeutin entzogen. Sie rügt damit sinngemäss, dass die Auflage nicht angemessen sei. Nach dem Wortlaut der Auflage wird die Beschwerdeführerin lediglich verpflichtet, sich nach Ablauf der Psychotherapiesitzungen, für die Kostengutsprache geleistet wurde, einer vertrauensärztlichen Abklärung zu unterziehen.