Für die Urnenabstimmung vom 6. Juni 1993 dürften einzig die Blankoliste oder allenfalls von den Parteien hergestellte Listen verwendet werden. Im jetzigen Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, sämtliche Stimmberechtigten in ausreichender Form auf die Ungültigkeit der amtlichen Kandidatenlisten aufmerksam zu machen, zumal bereits seit dem 17. Mai 1993 brieflich abgestimmt werden kann. Aus diesem Grund ist die auf den 6. Juni 1993 angesetzte Neuwahl des Friedensrichters für die Amtsdauer 1993-1997 abzusagen. Der Regierungsrat wird auf einen späteren Zeitpunkt hin eine neue Wahlanordnung erlassen. |