Auf dem Wahlvorschlag der SVP Ortspartei hat die Kandidatin folgendermassen unterzeichnet: Die Kandidatin: XY. Diese Unterschrift ist von den zehn Stimnberechtigten, welche den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, klar getrennt. Indem die Kandidatin der SVP Ortspartei den Wahlvorschlag als Kandidatin unterzeichnet hat, hat sie erklärt, dass sie sich als Kandidatin für das Amt der Friedensrichterin zur Verfügung stelle. Fragen kann man sich, ob sie damit auch eine unwiderrufliche Annahme einer allfälligen Wahl erklärt hat. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen können, dass, wenn sich jemand für ein Amt zur Verfügung stellt, er auch bereit ist, dieses anzunehmen.