Wäre nun aber die Gemeindeverwaltung verpflichtet, frühzeitig eintreffende Vorschläge sofort zu prüfen, so dass allfällige Mängel noch vor Ablauf der Eingabefrist bereinigt werden könnten, würde dies eine klare Benachteiligung all derjenigen bedeuten, die ihre Wahlvorschläge erst knapp vor 12.00 Uhr des letzten Tages einreichen. Bei diesen könnten nämlich Mängel nicht mehr vor Ablauf der Eingabefrist behoben werden.