Die Liberale Partei weist in ihrem Schreiben vom 11. Mai 1993 an den Regierungsrat darauf hin, dass die fehlende Wahlannahmeerklärung problemlos noch vor Ablauf der Eingabefrist hätte eingeholt werden können. Aus dem Bestätigungsschreiben der Gemeindekanzlei vom 3. Mai 1993 an die SVP Ortspartei geht hervor, dass der Wahlvorschlag der Liberalen Partei vom Parteipräsidenten am Montag, 3. Mai 1993, um 07.30 Uhr, auf der Gemeindekanzlei abgegeben worden ist. Man kann sich fragen, ob die Gemeindeverwaltung verpflichtet gewesen wäre, den Wahlvorschlag sofort zu prüfen und auf das Fehlen der Wahlannahmeerklärung aufmerksam zu machen.