Neben der Einsprache während der öffentlichen Auflage sind dies die Rechtsmittel Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat gegen den Beschluss der kommunalen Entscheidbehörde (Stimmberechtigte an der Urnenabstimmung oder Gemeindeversammlung bzw. Gemeindeparlament) und die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Kantonsgericht gegen den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats. Bezeichnend dabei ist, dass diese erste Möglichkeit, das heisst die Einsprache, nach dem Beginn der öffentlichen Auflage gewährt wird, wogegen die vorliegende Sistierungsbeschwerde den Verfahrenszeitpunkt vor der öffentlichen Auflage betrifft. Die Ortsplanung gehört zum Aufgabenbereich des Gemeinderates (§ 1 PBG).