Eine Sistierung der Ortsplanung bis zum Vorliegen der konkreten Massnahmen des ISK sei die einzige sachgerechte Lösung, um unnütze Planungsaufwendungen und planerische "Totgeburten" zu vermeiden. (…) 4. Das luzernische Ortsplanungsverfahren gewährt Betroffenen auf kantonaler Ebene drei Möglichkeiten, sich gegen ortsplanerische Festlegungen zur Wehr zu setzen.