unvollständig, fehlerhaft und bereits wieder revisionsbedürftig sei und damit wieder von vorne angefangen werden müsste, was auch einen verfahrensökonomischen Leerlauf bedeute. Die gesamten bisherigen, mit riesigem Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Planungsarbeiten würden zu einem wesentlichen Teil wertlos und wären buchstäblich für die Katz gewesen. Diese gewichtigen Nachteile könnten nur durch eine Sistierung des Ortsplanungsrevisionsverfahrens vermieden werden, welche sich aus Zweckmässigkeitsgründen zwingend aufdränge, da die Ortsplanungsrevision vom ISK und Richtplan abhänge und von diesen wesentlich beeinflusst werde.