Das Kantonsgericht hat die gegen diesen Entscheid erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Urteil 7H 16 8 vom 29. März 2016 abgewiesen. | | | Entscheid: | Während der öffentlichen Auflage einer Ortsplanungsrevision erhoben verschiedene Personen beim Gemeinderat X Einsprache mit dem Antrag, das Ortsplanungsverfahren sei bis zur Genehmigung einer Anpassung des kantonalen Richtplans und bis zur Verabschiedung eines örtlichen Schutzkonzeptes zu sistieren. Der Gemeinderat wies das Sistierungsgesuch ab, worauf die Einsprecher beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde erhoben. Der Regierungsrat trat auf die Beschwerden nicht ein.