Laut oben zitierter Botschaft (S. 23 f.) könnte ein solches Bedürfnis bestehen bei "zentralisierten Boots- und Badeanlagen, Einrichtungen für den Tourismus und die Erholung, Quaianlagen, Anlegestellen, Bojen, Molen, Steganlagen, Ufermauern und Ufertreppen, Hafenanlagen, Uferwegen, Fischereianlagen (Berufsfischerei), Brücken, Uferschutzbauten usw.". Wesentlich ist, dass die Bauten und Anlagen für jedermann zugänglich sind oder einem grösseren Kreis der Bevölkerung die Benützung der Gewässer ermöglichen oder sonst einem bestimmten öffentlichen Interesse dienen (z.B. Einrichtungen für die Berufsfischerei).