VRB], Information der Dokumentationsstelle Raumplanungs- und Umweltrecht, Dezember 1992, S. 2). - Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen. dass es selbstverständlich keine Rolle spielt, ob die Waldfeststellung wie hier isoliert oder im Rahmen einer Zonenplanrevision erfolgt. Im einen wie im andern Fall sind bezüglich der Frage, ob eine Bestockung Waldqualität aufweist oder nicht, dieselben Grundsätze - und insbesondere der dynamische Waldbegriff - massgebend. Der Umstand, dass die strittige Bestockung in einer Bauzone liegt, hat somit nicht zur Folge, dass auf der strittigen Fläche kein Wald im Rechtssinne entstehen kann.