15 Abs. 3 des Marktreglementes ist der Verkauf oder die Anpreisung unsittlicher oder religiöser Schriften, Bilder usw. sowie von Video-Kassetten unzüchtigen oder brutalen Inhaltes verboten. Die Religions- und Glaubensfreiheit umfasst neben dem Recht des einzelnen, in seiner religiösen Überzeugung keinen Zwang zu erleiden, auch das Recht, Glaubensansichten zu äussern und religiöse Lehren und Überzeugungen zu verbreiten (vgl. BGE 97 I 116 ff; Ulrich Häfelin/Walter Haller, Schweiz. Bundesstaatsrecht, 2. Aufl., Zürich 1988, S. 369 ff; J. P. Müller, a.a.O., S. 43 ff.).