Die Verkehrsdichte kann nicht mehr zuverlässig erhoben werden, weil die beiden Grundstücke auf denen er sich befindet, landwirtschaftlich genutzt werden und jedenfalls eine durchgehende Wegverbindung nicht mehr besteht. Immerhin ergibt sich aus den Akten, dass der Fussweg schon seit längerer Zeit nicht mehr begangen wird bzw. begangen werden kann, was darauf hindeutet, dass der Verkehr nicht sehr intensiv war. Ausschlaggebend ist das zweite quantitative Kriterium, die Ausdehnung des Verkehrs. Hierzu ist festzuhalten, dass der Fussweg zur Hauptsache nur einer Verkehrsbeziehung dient bzw. dienen würde, nämlich der Verbindung "Feld"-Dorf.