Der Fussweg könne als Schulweg für die Nachkommen dienen. Bei einem Generationenwechsel könne auch wieder ein Interesse der Liegenschaft "Holz" dazukommen, weil der Weg die direkte Verbindung zum Dorf mit der Schule, der Kirche usw. sei. Es sei davon auszugehen, dass der Fussweg früher nicht ausgebaut gewesen sei und lediglich ein Trampelpfad bestanden habe. Schon früher habe der Weg eine Belastung für das Grundstück des Beschwerdeführers dargestellt und auch die Zufahrtsstrasse Dorf-"Feld" habe schon bestanden, womit sich die Situation nicht geändert habe. Mit einer Verschiebung des Wegs in nordwestlicher Richtung würde der Vorteil der heutigen direkten Linienführung wegfallen.