Anzuführen sind hier etwa die Reserven im Gebiet D der Gemeinde E, in den Gewerbe- und Industriezonen der Gemeinden des F-Tals oder in den vom Regierungsrat jüngst genehmigten Arbeits- und Industriezonen der Stadt G. Diese Arbeitsgebiete sind - wie der Regionalplanungsverband in seiner Stellungnahme zu Recht festhält - unter Berücksichtigung und Abwägung aller massgebenden Interessen festgelegt und abgegrenzt worden. Sie alle zeichnen sich durch eine gute Lage aus, verfügen über eine zweckmässige Infrastruktur und sind optimal - teilweise hervorragend - an die übergeordneten Erschliessungsanlagen (Strasse, Schiene) angebunden.