Unter Einbezug der ganzen Region bei der Klärung des Bedarfs aber ergibt sich, dass in der näheren und weiteren Umgebung von B ausreichend Reserven für gewerbliche Nutzungen, namentlich auch für die Neuansiedlung von Firmen mit erheblichem Flächenbedarf, zur Verfügung stehen. Anzuführen sind hier etwa die Reserven im Gebiet D der Gemeinde E, in den Gewerbe- und Industriezonen der Gemeinden des F-Tals oder in den vom Regierungsrat jüngst genehmigten Arbeits- und Industriezonen der Stadt G. Diese Arbeitsgebiete sind - wie der Regionalplanungsverband in seiner Stellungnahme zu Recht festhält - unter Berücksichtigung und Abwägung aller massgebenden Interessen festgelegt und abgegrenzt worden.