In der Praxis werden Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern normal eingeschult, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen worden sind. Der Kanton übernimmt die Kosten des Deutschunterrichts und die Kosten für allfällige Förder- und Sonderschulmassnahmen. Ausserdem bezahlt er für Kinder von Asylbewerbenden den üblichen Beitrag je Schülerin und Schüler, unabhängig von der Anwesenheit am Stichtag (RRB Nr. 1619 vom 14. November 2000; Merkblatt "Schulung der Kinder von Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen" des Amts für Volksschulbildung).