Die gleichen Einträge sind für diese Betriebsgebäude aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister zu entnehmen. Hier sind insbesondere auch die Gebäude mit den Restaurationsbetrieben auf der Autobahnraststätte Neuenkirch den benannten Gebieten "Bruderhusen" bzw. "Schroten Ost" zugewiesen (http://map.geo.admin.ch/). 5. (…) 6. Abschliessend ist festzuhalten, dass die Strassenbenennung und Häusernummerierung eine typische Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft darstellt. Demnach erlegt sich der Regierungsrat bei der Würdigung der örtlichen Verhältnisse Zurückhaltung auf. Er greift nicht ohne Not in den Beurteilungsspielraum der Gemeinde ein (LGVE 2003 III Nr. 20 E. 5.).