Die von den Beschwerdeführern beantragte Lösung dient dem angegebenen Zweck in keiner Weise, da allein mit der Firma "Restaurant A" und der Ortsbezeichnung 600x Z für Ortsunkundige nicht erkennbar ist, an welcher Strasse und an welchem Abschnitt dieser Strasse das Gebäude mit dem Restaurantbetrieb liegt. Daran ändert der Hinweis der Beschwerdeführer auf andere Gastwirtschaftsbetriebe nichts. So wird das Gebäude mit dem Restaurations- und Hotelbetrieb Vogelsang in der Gemeinde Eich beispielsweise im Grundbuch unter der Adresse "Vogelsang" (als benanntes Gebiet) mit der Nr. 2, 6205 Eich, aufgeführt.