Mit ihrem Antrag, die Adressierung ihres Gebäudes bei "Restaurant A" zu belassen, verlangen die Beschwerdeführer eine Gebäudeadressierung, die nach der Empfehlung nicht vorgesehen ist. Die Bezeichnung "Restaurant A" bezieht sich nämlich auf einen bestehenden Restaurationsbetrieb und nicht auf einen Strassennamen, Platz oder Weiler beziehungsweise Hof als benanntes Gebiet. "Restaurant A" existiert als geografischer Name nicht (http://map.geo. admin.ch/).