In dünn besiedelten Gebieten muss vor der Verwendung von benannten Gebieten zuerst unbedingt eine strassenweise Nummerierungsart geprüft werden. Die Gebäudeadressierung sollte in einer Gemeinde nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgen. Es empfiehlt sich, die Adressierungsmethode nicht beliebig zu wechseln und die Adressierung in einem Gesamtkonzept zu betrachten. In Zweifelsfällen wird die strassenweise Nummerierungsart empfohlen (Empfehlung Ziff. 2.3.3 und Anhang 2 Ziff. 2). Mit ihrem Antrag, die Adressierung ihres Gebäudes bei "Restaurant A" zu belassen, verlangen die Beschwerdeführer eine Gebäudeadressierung, die nach der Empfehlung nicht vorgesehen ist.