Eine eindeutige Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen. Gebäudeadressen werden beispielsweise in folgenden Einrichtungen benötigt: Übersichts- und Ortsplänen, kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregistern, in der amtlichen Vermessung, in kommunalen Landinformationssystemen, geografischen Informationssystemen, Versorgungs- und Entsorgungswerken sowie elektronischen Telefonverzeichnissen.