Eine Strassenbenennung sowie eine Häusernummerierung seien deshalb nicht erforderlich. Wie die Vorinstanz bereits in ihrem Schreiben vom 12. März 2013 ausführte, sind die Rettungsdienste, Polizei und Post wie auch verschiedene Verwaltungsstellen auf allen Stufen darauf angewiesen, dass flächendeckend (auch in dünn besiedelten Gebieten) allen Gebäuden eine offizielle Gebäudeadresse zugewiesen ist. Eine eindeutige Gebäudeadressierung stellt sicher, dass jedes Gebäude, in welchem sich Personen zum Wohnen beziehungsweise Arbeiten aufhalten, eine eigene unverwechselbare Bezeichnung trägt, die es ortsunkundigen Personen erlaubt, das Gebäude ausfindig zu machen.