Im Zuge der Vervollständigung des Strassenverzeichnisses und der Häusernummerierung für die Gebäude ausserhalb der Bauzonen in der Gemeinde Z wies der Gemeinderat einem Gastwirtschaftsbetrieb – entgegen dem Antrag der Grundeigentümer – die Gebäudeadresse "Kirchstrasse 1, 600x [Postleitzahl] Z" zu. Mit der dagegen erhobenen Verwaltungsbeschwerde beantragten die Grundeigentümer, die bisherige Strassenbezeichnung "Restaurant A" zu belassen. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: