Für die Adressierung eines Gastwirtschaftsbetriebes kann nicht eine Bezeichnung verwendet werden, welche sich auf einen Firmennamen und nicht auf einen Strassennamen, Platz, Weiler oder Hof als benanntes Gebiet bezieht. Es ist aber möglich, den Firmennamen in der Gebäudeadresse als Zusatz anzubringen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Sachverhalt: Im Zuge der Vervollständigung des Strassenverzeichnisses und der Häusernummerierung für die Gebäude ausserhalb der Bauzonen in der Gemeinde Z wies der Gemeinderat einem Gastwirtschaftsbetrieb – entgegen dem Antrag der Grundeigentümer – die Gebäudeadresse "Kirchstrasse 1, 600x [Postleitzahl] Z" zu.