Dass sie auch mit dem - nirgends erwähnten - Weg über die Teilung der bereits fusionierten Gemeinde einverstanden wären, ist nicht erstellt. Im Übrigen wurde bereits im Entscheid betreffend die Ungültigerklärung der Initiative "für eine eigenständige und lebenswerte Gemeinde Littau" festgehalten, dass solche Umdeutungen von Initiativen, deren Zweck nicht erreicht werden konnte und die dadurch gegenstandslos gewordenen sind, unzulässig sind. (Regierungsrat, 27. November 2009, Nr. 1384) |