Erst jetzt, im Rechtsmittelverfahren, wird dem Initiativbegehren von den Beschwerdeführern ein solcher Sinn beigemessen. Aus dem Text und der Begründung der Initiative sowie der Pressemitteilung geht hervor, dass es den Initianten darum ging, der Littauer Stimmbevölkerung zu ermöglichen, nochmals zur Fusion Stellung zu nehmen und den Fusionsvertrag zu annullieren. Von einer Mitsprache der Luzerner Stimmbevölkerung war dabei nie die Rede. Auch dies deutet darauf hin, dass die Fusion hätte verhindert werden sollen, bevor die Gemeinden vereinigt werden und auch die Luzerner Stimmberechtigten dazu hätten Stellung nehmen können.