Es sei "die letzte Möglichkeit", die Eigenständigkeit von Littau "zu erhalten". Ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Rückgängigmachung der Vereinigung beziehungsweise der Teilung der bereits fusionierten Gemeinde lässt sich - zumindest im Wortlaut und in der Begründung der Initiative - nicht finden. Auch die von den Beschwerdeführern zu den Akten gegebene Pressemitteilung des Initiativkomitees enthält keine entsprechenden Passagen. Erst jetzt, im Rechtsmittelverfahren, wird dem Initiativbegehren von den Beschwerdeführern ein solcher Sinn beigemessen.