Im Einzelnen ist dazu was folgt festzuhalten: 9.1 Gemäss Artikel 45 Absatz 1 des Fusionsvertrages führt die vereinigte Gemeinde Luzern die hängigen Geschäfte der beiden fusionierten Gemeinden weiter. Die Initiative als Geschäft der Gemeinde Littau würde daher, wie das Initiativkomitee zu Recht festhält, nicht automatisch mit der Vereinigung abgeschrieben. Vielmehr wäre sie vom Stadtrat weiterzubehandeln, sofern sie durch die Vereinigung nicht vollständig gegenstandslos würde. Wie in Erwägung 8 dargelegt, ist die zweite Ziffer der Initiative "JA zu Littau" zwar undurchführbar und daher zu Recht als ungültig erklärt worden.