Das Initiativkomitee macht geltend, dass die Initiative nach der Fusion von Littau und Luzern nicht gegenstandslos werde, sondern dass das Geschäft an die fusionierte Gemeinde übergehe und dass der Stadtrat Luzern die Teilung der fusionierten Gemeinde einleiten müsse. Es begründet dies zusammengefasst mit dem Umstand, dass hängige Geschäfte der Gemeinde Littau von der fusionierten Gemeinde Luzern übernommen werden, und macht geltend, dass es bei der Initiative um die Eigenständigkeit der Gemeinde Littau gehe, weshalb der Weg dazu (Aufhebungsvertrag oder Teilung der fusionierten Gemeinde) nicht ausschlaggebend sei.