Da die Fusion vom Kantonsrat genehmigt worden ist, hätte sich zusätzlich die Frage gestellt, ob dieser nicht auch der Aufhebung zustimmen müsste. Dies braucht hier nicht abschliessend beantwortet zu werden. Bis die nötigen Vorkehrungen zur Aufhebung des Fusionsvertrages durchgeführt wären, wäre der 31. Dezember 2009 längst vergangen und die Gemeinde Littau hätte - als eigenständiges Gemeinwesen - aufgehört zu existieren. Die Initiative wäre zumindest bezüglich des zweiten Begehrens, das heisst der Annullierung des Fusionsvertrages gegenstandslos geworden.