Für die Vertragsauflösung braucht es daher grundsätzlich einen Aufhebungsvertrag und damit die Zustimmung beider Parteien. Dafür müsste ein solcher Vertrag - inklusive einer Lösung der heiklen personalrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen - gemeinschaftlich ausgearbeitet und den Stimmberechtigten der Stadt Luzern sowie - aufgrund der Referendumsbestimmungen und der finanziellen Folgen - wohl auch nochmals den Stimmberechtigten der Gemeinde Littau vorgelegt werden (vgl. Art. 12 Abs. 1g und 13 GO Littau). Da die Fusion vom Kantonsrat genehmigt worden ist, hätte sich zusätzlich die Frage gestellt, ob dieser nicht auch der Aufhebung zustimmen müsste.