Die Gemeinde Littau annulliert den Fusionsvertrag mit Luzern. Der Einwohnerrat Littau erklärte die Initiative am 16. September 2009 wegen Undurchführbarkeit als ungültig, worauf das Initiativkomitee beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde erhob. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab, soweit er darauf eintrat. Aus den Erwägungen: 7. Gemäss § 145 Absatz 1 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988 (StRG) ist ein Volksbegehren ungültig, wenn es rechtswidrig oder eindeutig undurchführbar ist. Das Initiativrecht ist dazu da, Beschlüsse zu fassen. Beschlüsse, die nicht vollzogen werden können, sind sinnlos.