B. Indirekte Mehrwertabgabe und Infrastrukturbeitrag Zu unterscheiden von der Leistung einer (direkten) Mehrwertabgabe sind alle Formen von indirekten Mehrwertabgaben. Eine indirekte Mehrwertabgabe kann in einer Realleistung an die Gemeinde oder einem finanziellen Beitrag an die Erstellung einer Infrastruktur bestehen. Im vorliegenden Fall hätten die Grundeigentümerinnen und -eigentümer Flächen ihres Grundstücks der Gemeinde unentgeltlich abtreten sollen. Darin ist eine Realleistung zu sehen, die aufgrund der Unentgeltlichkeit letztlich einer Mehrwertabgabe gleichkommt. Dies ist aus den oben genannten Gründen unzulässig.