Mit der transparenten Darlegung der Erschliessungskosten kann die Gemeinde anschliessend mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern Infrastrukturverträge abschliessen, um die anfallenden Kosten - im Rahmen der massgebenden Gesetze und Reglemente - partnerschaftlich aufzuteilen. Sollte dies nicht erfolgversprechend sein oder sind zu viele verschiedene Grundeigentümerinnen und -eigentümer betroffen, so kann die Gemeinde mit dem Perimeterverfahren die Verlegung der Erschliessungskosten durchsetzen. 3.