Die Erschliessungsrichtpläne sind eng mit den Siedlungsleitbildern zu koordinieren. Die für die Bebauung unmittelbar erforderlichen Erschliessungskosten werden mit dem Instrument des kommunalen Erschliessungsrichtplans aufgezeigt. Mit der transparenten Darlegung der Erschliessungskosten kann die Gemeinde anschliessend mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern Infrastrukturverträge abschliessen, um die anfallenden Kosten - im Rahmen der massgebenden Gesetze und Reglemente - partnerschaftlich aufzuteilen.