Die Koordinationsaufgabe S2-1 zielt unter anderem auf die bessere Baureifeerstellung von bereits rechtskräftig eingezonten, aber noch nicht vollständig erschlossenen Grundstücken ab und damit letztlich auch auf die bessere Verfügbarkeit und Verflüssigung des Baulandes. In dieser Koordinationsaufgabe wird die Bedeutung des gemäss § 40 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. März 1989 (PBG) von den Gemeinden zu erarbeitenden Erschliessungsrichtplans beschrieben und der Zusammenhang mit der gewünschten Siedlungsentwicklung erläutert. Die Erschliessungsrichtpläne sind eng mit den Siedlungsleitbildern zu koordinieren.