Die Gemeinden können mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern auf der Basis der Erschliessungsrichtpläne Infrastrukturverträge abschliessen, in welchen eine effiziente, partnerschaftliche und zweckmässige Lösung für die Erschliessung und deren (Mit-)Finanzierung durch Private festgelegt wird. Die Koordinationsaufgabe S2-1 zielt unter anderem auf die bessere Baureifeerstellung von bereits rechtskräftig eingezonten, aber noch nicht vollständig erschlossenen Grundstücken ab und damit letztlich auch auf die bessere Verfügbarkeit und Verflüssigung des Baulandes.