1 stimmen die Gemeinden den Erschliessungsrichtplan mit ihrem Siedlungsleitbild ab. Der Erschliessungsrichtplan dient somit als Erschliessungsprogramm auch der Steuerung der Siedlungsentwicklung mit dem Ziel, die Siedlung in raumplanerisch zweckmässigen, bedarfsgerechten Etappen zu entwickeln und wirtschaftlich zu erschliessen. Die Gemeinden führen die erforderlichen Perimeterverfahren für die Erhebung der Kostenanteile der Privaten an die Erschliessung rechtzeitig durch, insbesondere bei unüberbauten Bauzonen, die seit langem eingezont sind, für die aber (noch) keine Realisierungsanstrengungen feststellbar sind.