Durch eine vertragliche Regelung soll eine zeitgerechte Planung der Überbauung gewährleistet werden. Eine wesentliche Motivation für diese neue Koordinationsaufgabe ist die unerwünschte Baulandhortung, welche in der Vergangenheit die Entwicklung der Gemeinden teilweise behindert hat. Den Gemeinden soll ausdrücklich die Möglichkeit gegeben werden, die Verfügbarkeit zu gewährleisten und bei Neueinzonungen vertraglich sicherzustellen, dass die Areale auch innert nützlicher Frist beplant, erschlossen und überbaut werden.