| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 3. In letzter Zeit sind in Zusammenhang mit Verträgen, die im Rahmen eines Ortsplanungsverfahrens mit einzonungswilligen Grundeigentümerinnen und -eigentümern abgeschlossen werden, verschiedentlich Fragen zu deren Zulässigkeit aufgeworfen worden. Die vorliegende aufsichtsrechtliche Anzeige gibt daher Anlass zu einer vertiefteren Abklärung der Frage, welche Verträge aus Sicht der Aufsichtsbehörde als rechtlich zulässig erachtet werden können. III. Der verwaltungsrechtliche Vertrag im Allgemeinen 1. Der verwaltungsrechtliche Vertrag ist heute als Handlungsform des Verwaltungsrechts anerkannt und weit verbreitet.