Es gilt im Stipendienwesen deshalb unter anderem abzuklären, wie die finanzielle Situation der gesuchstellenden und ihrer unterstützungspflichtigen Personen effektiv ist. Die Steuerfaktoren sind dazu nicht allein massgebend, da im Steuerrecht gewisse Nebenzwecke verfolgt werden, wie Wohneigentumsförderung, Förderung des Vorsorgesparens, des Energiesparens, der Denkmalpflege, des Sponsorings, der Kapitalbildung in Unternehmungen usw. Die Steuerfaktoren weisen damit für bestimmte Steuerpflichtige Beiträge aus, die stipendienrechtlich ungeeignet sind und deshalb im Stipendienwesen korrigiert werden müssen.