Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit der gesuchstellenden Person, ihrer Eltern und ihres Ehegatten für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht ausreicht. Ausbildungsbeiträge sind Subventionen, mit denen ein bestimmter Zweck erreicht werden soll. Ihr Zweck besteht darin, denjenigen Personen eine Ausbildung zu ermöglichen, die diese sonst mangels finanzieller Mittel nicht absolvieren könnten. Es gilt im Stipendienwesen deshalb unter anderem abzuklären, wie die finanzielle Situation der gesuchstellenden und ihrer unterstützungspflichtigen Personen effektiv ist.